Der Versand von Newslettern ist ein häufig verwendetes Mittel im Online Marketing. Es gibt hier allerdings einige rechtliche Punkte, die beachtet werden müssen, damit der Versand im Hinblick auf den Datenschutz korrekt abläuft.
Die wichtigsten datenschutzrechtlichen Maßnahmen
Beim Newsletter Marketing ist es wichtig, dass der jeweilige Empfänger dem Empfang mit dem sogenannten Double-Opt-In-Verfahren zugestimmt hat. Dabei muss der Empfänger den gewünschten Erhalt von Newslettern durch eine gesonderte Bestätigungsmail bestätigen. Dazu dürfen bei der Anmeldung nur so wenige Daten wie möglich erhoben werden. Daraus ergibt sich, dass bei der Anmeldung die Eingabe der E-Mail-Adresse des Interessanten völlig ausreichend sein muss und nicht weitere Daten wie der Name, Adresse usw. erforderlich sein dürfen.
Ein Versand ohne vorherige Zustimmung ist nur rechtmäßig, wenn dieser Newsletter im Zusammenhang mit einer zuvor begangenen Tätigkeit steht. Beispielsweise wenn in einem Onlineshop ein bestimmtes Produkt gekauft wurde, darf ein Newsletter mit Informationen zu diesem Produkt auch ohne explizite Einwilligung an den Kunden versendet werden.
Wenn die E-Mail-Adressen an Dritte weitergegeben werden, ist dafür die vorherige Zustimmung des Empfängers erforderlich. Darüber hinaus dürfen die Adressen nur an Dienstleister, die sich zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet haben, weitergegeben werden.
Ein weiterer wichtiger Faktor um das Newsletter Marketing korrekt durchzuführen ist die Möglichkeit sich schnell und einfach aus dem Newsletter auszutragen. Dabei sollten sogenannte Blacklists erstellt werden, die sicherstellen, dass die E-Mail-Adresse nie wieder verwendet wird.
Aktuelle Entwicklungen im Newsletter Marketing
Das Oberlandesgericht München hat im September 2012 ein Gerichtsurteil zum Double-Opt-In-Verfahren gefällt. Darin wurde die zu beantwortende Bestätigungsmail nach der Anmeldung zu einem Newsletter für rechtswidrig erklärt, da sie keinen werblichen Inhalt besitzt. Dieses Urteil steht allerdings im Gegensatz zu einem Urteil des BGH, der dieses Vorgehen als rechtmäßig erachtet. So wird abzuwarten sein ob und wieweit sich dieses Urteil auswirkt.
Auch im Internet und in Zeitungsartikeln wird das Thema Datenschutz im Newslettermarketing weiterhin umfassend diskutiert, ich verweise hier auf den folgenden sehr informativen Artikel.
Fazit
Beim Newsletter Marketing sollte stets darauf geachtet werden, dass nur E-Mail-Adressen verwendet werden, die im Vorfeld rechtssicher erlangt wurden. Eine ausreichende Transparenz bei der An- und Abmeldung ist enorm wichtig, auch um keine Abmahnungen zu riskieren. Durch klare Strukturen, Transparenz und ausgewählte Themen erreicht man nicht nur datenschutzrechtliche Absicherung, sondern auch positive Aufmerksamkeit beim jeweiligen Newsletter Empfänger.