Kredite, Beteiligungen, Zuschüsse – was Gründer wissen sollten
Mit der Gründung eines Unternehmens verbinden manche die Hoffnung, mehr als im gegenwärtigen Job zu verdienen. Für andere ist Selbstständigkeit eine willkommene Möglichkeit, sich aus Arbeitslosigkeit beziehungsweise Hartz IV zu befreien. Wie dem auch sei: Ohne Starthilfen läuft meist nichts! Programme hierfür gibt es viele, Beratungsbedarf ebenfalls!
Dieses wichtige Thema greift auch das Online Magazin Internethandel.de in der aktuellen Ausgabe Nr. 117 auf. Unter dem Titel „Gründer und Unternehmer aufgepasst: So holen Sie sich Ihr Startkapital vom Staat“ werden ausführlich Möglichkeiten, bekannte und auch unbekannte Strategien beschrieben, wie sich Fördermittel erlangen lassen. Also eine Pflichtlektüre! Vorab will ich aber auch schon einige gängige Alternativen vorstellen.
Günstige Finanzierungen helfen beim Start
Damit Sie sich als angehender Unternehmer im Förderdickicht nicht verlaufen, sollte der erste Anlaufpunkt Ihre Hausbank sein. Hier erhalten Sie kompetente Beratung und Anträge werden von da aus weitergeleitet. Das gilt übrigens auch, wenn Sie Ihr Geschäft erweitern oder kurzzeitig Engpässe überwinden wollen.
In Sachen Unterstützungsdarlehen ist dabei die KfW-Bank bundesweit der Partner Nummer eins. Bei ihr erhalten Sie, neben anderen Finanzierungen, zinsgünstige Gründerkredite. Daneben stellen die einzelnen Bundesländer, über Förder- und Bürgschaftsbanken, gleichfalls unterschiedliche Finanzierungen für Unternehmensgründer bereit. Beispielsweise verbilligte Darlehen, Mikrokredite oder Startkapital über Beteiligungsgesellschaften. Bei Letzterem insbesondere für Hightechunternehmen in der Startphase auch sogenanntes Venture (Risiko) – Kapital. Fehlen Sicherheiten, besteht sogar die Möglichkeit, sich Garantien über eine Bürgschaftsbank zu besorgen.
Zuschüsse gibt es gratis
Möchten Sie unmittelbar aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit starten, können Sie Zuschüsse für die ersten Monate erhalten. Ihr Vorteil: Dieses Geld gibt es gratis!
Sind Sie zum Beispiel bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet und haben vor, sich mit einem Pflegedienst oder etwas anderem selbstständig zu machen, besprechen Sie dies einfach mit Ihrem Arbeitsberater. Der wird Sie informieren und Ihnen die nötigen Unterlagen aushändigen.
Wird alles genehmigt, erhalten Sie in den ersten sechs Monaten das Arbeitslosengeld in voller Höhe und 300 EUR für Sozialabgaben obendrauf. Danach werden für weitere neun Monate noch einmal jeweils 300 EUR gezahlt. Hier gilt allerdings: Die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt hat Vorrang! Ein Anspruch, genau wie auf das Einstiegsgeld für Empfänger von Arbeitslosengeld II, besteht nicht!
Professionellen Rat holen
Programme für Existenzgründer, Kredite und Fördermittel gibt es in reicher Anzahl. Sie sind je nach Branche und individuellen Merkmalen, einerseits deutschlandweit, andererseits in den Bundesländern unterschiedlich aufgelegt. Damit Sie mit Ihren Fragen nicht im Regen stehen bleiben, holen Sie sich bitte professionellen Rat. Nur so wird der Start in die Selbstständigkeit auch wirklich gelingen!
Ein guter Anfang wäre sicherlich, wenn Sie sich erst einmal die kostenlose Leseprobe von Internethandel.de downloaden würden. Also, auf gehts, es warten Fördergelder, die nur noch beantragt werden wollen.